Erbrecht

Wir beraten Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse sowie von Steuerfolgen bei der Strukturierung des internationalen Vermögens und bei der Nachlass- und Nachfolgeplanung in der Schweiz. Wir unterstützen Sie und beurkunden Vorsorgeaufträge, Testamente und Ehe- und Erbverträge. Wir wickeln Erbschaften ab und achten dabei auf kompetente und gütliche Umsetzung der Erbteilungen. Wo eine einvernehmliche Erbteilung nicht möglich ist, stehen wir für die Streitschlichtung und Mediation zur Verfügung und vertreten Sie vor Gericht im Prozess.

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Publikationen zum Thema

Note zu 5A_243/2015 vom 12. August 2015, Entscheid über die definitive Nachlassstundung

SZZP 2015, Nr. 6, S. 540 ff., Helbing & Lichtenhahn, Basel, Genf. München

Kommentar zu Art. 626-632 ZGB

Praxiskommentar Erbrecht, 3. Auflage, Helbing & Lichtenhahn, Basel 2015

Die Willensvollstrecker – Kommentar zu Art. 517/518 ZGB

Praxiskommentar Erbrecht, 2. Auflage, Helbing & Lichtenhahn, Basel/Genf/München 2011

📄 Stolpersteine – Antworten auf die wichtigsten finanziellen und rechtlichen Fragen im Alter

Vortrag gehalten am 27. Januar 2011 im Rahmen von Geld und Geist - Forum für Fragen aus Wirtschaft und Gesellschaft

Kommentar zu Art. 637-640 ZGB (3. Aufl.)

Praxiskommentar Erbrecht, Helbing & Lichtenhahn, Basel/Genf/München

Kommentar zu Art. 637-640 ZGB

Praxiskommentar Erbrecht, Helbing & Lichtenhahn, Basel/Genf/München

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