Medien- und Immaterialgüterrecht

Wir unterstützen bei der Ausgestaltung von Verträgen (z. B. Lizenzverträge, Vermarktungsverträge), beraten Klienten und vertreten sie vor Gericht im Bereich des Immaterialgüter- (vorab Urheber- und Markenrecht) wie auch Werberechts.

Im Zusammenhang mit Publikationen sowohl online als auch in Zeitungen, Fernsehen oder Radio wie auch mit sozialen Medien helfen wir Ihnen gerne weiter. In strittigen Fällen streben wir bestmögliche, auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene Lösungen an und vertreten unsere Klienten vor staatlichen Gerichten und anderen Instanzen. Unsere Beratung umfasst auch Fragen der branchenspezifischen Regulierung (z. B. Rundfunkrecht).

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